Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 24. Oktober 2024

Gemeinderat schafft die Grundlagen für leistbares Wohnen und befürwortet neue Reduzierungen und Befreiungen der Eingriffsgebühr 

Anfragen und Beschlussanträge
Zu Beginn der Sitzung befasste sich der Gemeinderat mit mehreren Anfragen sowie einem Beschlussantrag der Grünen Bürgerliste, der mit 14 Gegenstimmen, 6 Stimmen dafür und 3 Enthaltungen abgelehnt wurde.

Neue Investitionen mit der vierten Haushaltsänderung 2024-2025
Anschließend stimmte der Gemeinderat mit 17 Stimmen dafür, 6 Gegenstimmen und 1 Enthaltung der vierten Haushaltsänderung für 2024-2025 zu. Der Gesamtbetrag der Maßnahmen beläuft sich auf 5,4 Millionen Euro für das laufende Jahr und auf weitere 2.538.600,00 € für 2025. Von den 5,4 Millionen Euro werden 4.407.900,00 € in Investitionen fließen, wobei der größte Anteil von 4 Millionen Euro für die Erweiterung der Sportzone Millan vorgesehen ist. Der Restbetrag von 992.100,00 € wird auf verschiedene Kapitel laufender Ausgaben verteilt. Die Änderung für das Jahr 2025 betrifft ausschließlich Investitionsausgaben und sieht 2.538.600,00 € für die energetische Sanierung der Grundschule Tschurtschenthaler vor.

Raumordnung
Auf der Tagesordnung stand weiters die Abänderung der Verordnung zur Festlegung und Einhebung der Eingriffsgebühr. Dabei handelte es sich teilweise um Anpassungen an die von der Landesregierung mit Beschluss Nr. 782/2021 genehmigten Änderungen und teilweise um neue Bestimmungen im Ermessen der Gemeindeverwaltung. Diese betreffen insbesondere die Ausweitung der Reduzierungen und Befreiungen auf bestimmte unterirdische Bauten, wie Garagen-/Stellplätze und Abstellräume für Fahrräder im gesetzlich vorgeschriebenen Mindestumfang. Für ländliche Gebäude wird eine 50%-ige Reduzierung des primären Erschließungsbeitrags für landwirtschaftliche Volumen, die nicht der Viehzucht dienen, vorgesehen. Der Vorschlag wurde einstimmig angenommen.

Mit 18 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung genehmigte der Gemeinderat eine Bauleitplanänderung in Albeins zur Erweiterung der bestehenden Gewerbegebiete. Durch die neue Begrenzung werden die beiden bestehenden Flächen zusammengeführt und erweitert; es ist die Errichtung eines Radwegs sowie eine Erweiterung des bestehenden Waldbereichs vorgesehen. Insgesamt werden 8.665 m² landwirtschaftliche Fläche, Wald und Landstraße in Gewerbegebiet D1 umgewidmet, während 253 m² Gewerbefläche D1 und 1.597 m² Landwirtschaftsgebiet zum Waldgebiet werden.

Anschließend stimmte der Gemeinderat mit 22 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen einer weiteren Änderung des Bauleitplans, ebenfalls in Albeins, zu, die den Weg für die zukünftige Schaffung von Wohnungen mit Preisbindung ebnet. Durch die Umwidmung in ein Mischgebiet M1 kann, gemäß den Bestimmungen der Durchführungsverordnung der Autonomen Provinz Bozen, auf 60 % des Bauvolumens, das für geförderten Wohnungsbau vorgesehen ist, erschwinglicher Wohnraum geschaffen werden. Bürgermeister Jungmann äußerte sich dazu sehr zufrieden und betonte diesen wichtigen Schritt, um den Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zum Immobilienmarkt zu erleichtern.

Verschiedenes
Mit 23 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen beschloss der Gemeinderat die Anpassung des Stellenplans, um bestimmte Positionen an die aktuellen Anforderungen der Verwaltung anzupassen. 

Als letzter Punkt auf der Tagesordnung ernannte das Gremium einstimmig die Gemeindekommission für den Erlass von Umbewohnbarkeitserklärungen. Die Kommission setzt sich aus einem Vertreter der lokalen Gesundheitseinheit, einem Gemeinde-Techniker und einem Techniker der Landesabteilung für Wohnbau zusammen