Zuweisung von Gästebetten

Die Gemeinde Brixen weist folgende Anzahl an Gästebetten aus dem Vorschusskontingent auf Gemeindeebene zu:

30 Gästebetten für gastgewerbliche Betriebe gemäß Landesgesetz vom 14.12.1988, Nr. 58;

15 Gästebetten für die Vermietung gemäß Landesgesetz vom 11.05.1995, Nr. 12 (Privatzimmervermietung);

15 Gästebetten für die Vermietung gemäß Landesgesetz vom 19.09.2008, Nr. 7 (Privatzimmervermietung).

 

Die Mindestvoraussetzungen und die einzureichenden Unterlagen können der Kundmachung entnommen werden.

Das Gesuch muss im Zeitraum 01.08.2024 ab 8:30 Uhr – 30.09.2024 eingelangen und entweder an die zertifizierte E-Mail Adresse servizigenerali.bressanone@legalmail.it gesendet werden oder beim Bürgerschalter der Gemeinde, Maria Hueber Platz 3, eingereicht werden.

Durch die Entscheidung Nr. 1009 vom 29.07.2024 wurden genaue Kriterien für die Annahme und die Reihenfolge der Anträge zur Abgabe der Gesuche um Gästebetten festgelegt:

A) Die über zertifizierte E-Mail eingereichten Anträge gelten als am Datum (Tag/Monat/Jahr) und zu dem Zeitpunkt (Stunde/Minute/Sekunde) eingereicht, der sich aus der Zustellung im PEC-Postfach der Gemeinde Brixen ergibt.

B) Für die persönlich beim Bürgerschalter der Gemeinde abgegebenen Anträge gilt das Datum (Tag/Monat/Jahr) und die Uhrzeit (Stunde/Minute/Sekunde) des beim Warteschlangenautomaten des Bürgerschalters für den Zugang zum Schalter ausgegebenen Nummern.

C) Im Falle von Punktegleichheit UND zeitlicher Übereinstimmung zweier oder mehrerer Anträge, entscheidet das Los.

 

N.B.: Es handelt sich um eine ausschließende Frist: Anträge die außerhalb dieses Zeitraums (vor dem 01.08.2024 ab 8:30 und nach dem 30.09.2024) eingehen, werden nicht berücksichtigt.

 

Weitere Informationen:

Kundmachung

Gesuch